Handwerkscharakter, Normen & Toleranzen (Steinmetzgewerbe)
1. Handwerkscharakter der Leistung
Die vom Steinmetzbetrieb ausgeführten Arbeiten sind handwerkliche Einzelanfertigungen. Sie erfolgen überwiegend in Handarbeit unter Verwendung natürlicher Materialien.
Eine industrielle Serienfertigung oder absolute Maß- und Formgleichheit wird ausdrücklich nicht geschuldet.
2. Naturstein als Naturprodukt
Naturstein ist ein gewachsenes Naturprodukt. Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung, Aderung, Porigkeit, Kristallbildung sowie Einschlüsse sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.
Dies gilt auch bei Abweichungen gegenüber Mustern, Abbildungen oder früheren Lieferungen.
3. Maß-, Form- und Oberflächenabweichungen (Toleranzen)
Geringfügige Abweichungen in:
- Maßen
- Winkeln
- Ebenheit
- Kantenverlauf
- Oberflächenbild
sind handwerks- und materialbedingt zulässig und gelten nicht als Sachmangel, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Bezug auf technische Normen
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Planung, Herstellung und Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Berücksichtigung von:
- DIN 18332 – Naturwerksteinarbeiten (VOB/C)
- DIN EN 1469 – Natursteinprodukte – Platten
- DIN EN 12057 / 12058 – Naturstein – Fliesen und Platten
- DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau (sinngemäß anwendbar)
Diese Normen sehen zulässige Maß- und Ausführungsabweichungen ausdrücklich vor.
5. Oberflächenbearbeitung
Bei handwerklich bearbeiteten Oberflächen (z. B. geschliffen, gestockt, gespitzt, gebürstet, bossiert) sind werkzeugbedingte Spuren, leichte Unebenheiten oder Strukturunterschiede charakteristisch für die Bearbeitung und stellen keinen Mangel dar.
6. Kanten, Fasen und Profile
Kanten, Fasen und Profile werden handwerklich hergestellt.
Geringfügige Unterschiede in:
- Kantenschärfe
- Fasenbreite
- Profilverlauf
sind zulässig und stellen keinen Mangel dar, sofern keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt.
7. Farb- und Oberflächenveränderungen im Gebrauch
Farbveränderungen, Nachdunkeln, Aufhellen oder Patinabildung infolge:
- Witterung
- UV-Strahlung
- Nutzung
- Reinigung
sind materialtypisch und kein Mangel.
8. Muster, Zeichnungen und Visualisierungen
Musterstücke, Skizzen, Zeichnungen und Visualisierungen dienen lediglich der Annäherung an das gewünschte Erscheinungsbild.
Abweichungen im Rahmen handwerklicher und materialbedingter Möglichkeiten sind zulässig.
9. Mängeldefinition
Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn:
- die vertraglich vereinbarte Funktion nicht erfüllt wird und
- die Abweichung über die nach Normen und Handwerksbrauch zulässigen Toleranzen hinausgeht. Rein optische oder handwerksübliche Abweichungen gelten nicht als Mangel.
10. Abnahme
Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß an. Handwerks- und materialtypische Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.